Einkommensteuer (Deutschland) – Wikipedia

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Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Einkommensteuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage. Zuständig für Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist nach § 19 Abgabenordnung regelmäßig das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Welche Gebietskörperschaft Anspruch auf die vereinnahmten Steuern erheben kann, regelt das Zerlegungsgesetz.

Das jährlich zu versteuernde Einkommen (Bemessungsgrundlage) wird wie folgt ermittelt:

Ulrich Roemer
Posted by Ulrich Roemer to Maximum Fun! (2011-11-04 08:53)